Energiesparlampen dürfen nicht in den Hausmüll
Energiesparlampen sind inzwischen die gängigsten Leuchtmittel. Nur wenige wissen, dass diese Leuchtmittel aufgrund des enthaltenen Quecksilbers zur Kategorie der gefährlichen Abfälle zu zählen sind. Wie Bülent Gülcehre, Sachbearbeiter vom Dezernat für Kommunale Abfallwirtschaft beim Regierungspräsidium (RP) Gießen mitteilt, werden bisher nur zu circa 40 Prozent der Energiesparlampen recycelt, der Rest landet einfach im Hausmüll. Dadurch kann Quecksilber über die Deponie in Boden und Grundwasser oder per Müllverbrennung in die Luft gelangen.
Die Abfallexperten beim RP appellieren daher dringend an alle Bürgerinnen und Bürger, Energiesparlampen vom übrigen Abfall zu trennen und sie bei den örtlichen Wertstoffhöfen zur umweltschonenden Entsorgung abzugeben. Quecksilber sei eines der für Menschen und Tiere giftigsten Schwermetalle und rufe bei übermäßiger Aufnahme durch den Körper ernste Gesundheitsschäden hervor. Darüber hinaus sei es stark wassergefährdend. Das Schwermetall aus den Abgasen einer Abfallverbrennungs-anlange zu entfernen, sei mit einem hohen technischen und finanziellen Aufwand verbunden. Abfälle mit Quecksilbergehalt könnten zu Überschreitungen der zulässigen Grenzwerte sowie zu einer Kontamination von Rauchgasreinigungsrückständen führen, die dann mit hohen Kosten als Sonderabfall entsorgt werden müssten, fasst der Experte abschließend zusammen.
LED-Lampen dürfen auch nicht in den Hausmüll
Zwar enthalten LED-Lampen keine Anteile an Quecksilber, dafür allerdings elektronische Bauteile. Aus diesem Grund fallen sie beim Entsorgen unter das deutsche Elektrogesetz (ElektroG). Elektrogeräte müssen gesondert entsorgt werden. Für ein fachgerechtes Recycling werden LED-Lampen wie Energiesparlampen bewertet und sind an entsprechenden Sammelstellen oder auf dem Recyclinghof abzugeben.
Nicht jede LED ist Elektromüll
Ausnahmen stellen hingegen LEDs dar, die fest in einem Gerät verbaut und nicht austauschbar sind. Darunter Fallen beispielsweise LED-Leuchten in privat genutzten Taschenlampen, Fahrrad- und Stirnleuchten, Lichterketten und ähnlichen Produkten. Hier werden die Leuchtmittel entsprechend dem Hauptbestandteil des Produktes entsorgt, in das sie verbaut sind. In diesen Fällen landen LED-Leuchten ausnahmsweise doch im Hausmüll oder anderen Entsorgungssystemen.
Quelle: europaticker / feelgreen.de / mb (CF)
Wie gefährlich sind kaputte Energiesparlampen?
Nun gibt es sie bald gar nicht mehr – die gute alte Glühbirne. Nachdem schon keine 100 oder 75-Watt-Glühbirnen mehr im Handel erhältlich sind, verschwinden seit September 2011 auch 60-Watt-Birnen aus dem Regal. Die neuen Lampen enthalten aber zum Teil gesundheitsgefährdende Stoffe wie Quecksilber und Amalgam und sind deshalb umstritten. Wir verraten, worauf Sie beim Kauf der neuen Leuchtmittel achten müssen und wie Sie zerstörte Energiesparlampen gefahrlos beseitigen.
Im Kern des Leuchtkörpers befindet sich Quecksilber entweder in flüssiger Form, als Quecksilber-Eisen-Pille oder in Amalgam gebunden. Geht erst einmal eine Kompaktleuchtstofflampe (KLL) – so werden die Energiesparlampen offiziell genannt – zu Bruch, treten die giftige Dämpfe des Quecksilbers aus. Die schädigen beim Menschen sowohl das Gehirn als auch das Nervensystem. Unmittelbar über den Scherben am Boden (Messwert bei 30 cm) ist die Gefahr durch die giftigen Quecksilberdämpfe am größten.
Das ergaben die Untersuchungen verschiedener deutscher Leuchtmittel-Hersteller und des USamerikanischen Maine Institute of Environmental Protection. Das kann besonders für krabbelnde Kinder schädlich sein, aber auch für Erwachsene, die gleich nach dem Lampenbruch unbedarft die Scherben zusammen kehren wollen. Das Gefährliche: Die giftigen Quecksilberdämpfe sind unsichtbar.
Die amerikanische Maine-Studie empfiehlt daher, den Raum nach einem Glasbruch gut eine Stunde kräftig zu lüften. Danach bestünde keine unmittelbare Gefahr mehr für die Gesundheit. Das Umweltbundesamt (UBA), dass durch das Fraunhofer-Wilhelm-Klauditz-Institut (WKI) ebenfalls Untersuchungen von Lampen durchführen lassen hat, kommt zu dem Schluss, dass 15 Minuten Lüften vollkommen ausreichend sind.
Splitter vorsichtig entfernen
Nach ausreichendem Lüften sollten die Scherben vorsichtig entfernt und an geeigneten Sammelstellen entsorgt werden. Auch einige Händler nehmen den Sondermüll zurück. Wird nicht gelüftet, kann sich die schädliche Konzentration des Quecksilbers im Raum bis zu zwei Tage halten. Mit diesen zehn Tipps vom Umweltbundesamt (UBA) entsorgen Sie kaputte Energiesparlampen gefahrlos. Derzeit gibt es laut dem UBA keine Leuchtmittel, die nicht zerbrechen, wenn man sie versehentlich fallen lässt. Doch bieten mit Silikon überzogene Glaskörper insofern einen Schutz, dass die gummiartige Hülle die Scherben zusammenhält. So lässt sich das Bruchgut besser entfernen.
Quelle: hadiet / feelgreen.de
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Erich Peter
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